Kiesgruben - die zukünftigen Schutzgebiete für Natur und Umwelt

 

 

 

 

 

Das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungs-gericht, hat im Jahre 1995 festgestellt, dass die Versorgung der heimischen Industrie, Privatwirtschaft und "öffentlichen Hand" (Bund, Länder und Gemeinden mit ihren jeweiligen Einrichtungen) mit den benötigten Baurohstoffen wie Kies und Sand für Hoch-, Tief-, Brücken-, Kanalbau etc. im öffentlichen Interesse liegt.
Bei der Erfüllung dieser Aufgabe entstehen - wie bei allen anderen Industriezweigen auch - leider Interessen-konflikte mit den Belangen von Natur und Umwelt. Dabei verursacht allerdings die an gesetzlichen Vorgaben orientierte Kies- und Sandgewinnung keine Belastungen beispielsweise für die heute besonders intensiv diskutierten Bereiche des Klima- oder Gewässerschutzes. Im Wesentlichen geht es um die Inanspruchnahme von Flächen, zuvor genutzt von der Land- oder Forstwirtschaft (Eingriff in die Landschaft).

Diese - zur Versorgung mit den benötigten Baurohstoffen unvermeidbare - Flächeninanspruchnahme trägt jedoch dem Natur- und Umweltschutz in vielfältiger Weise Rechnung:

  • Vor jedem Abbau wird zunächst intensiv geprüft, ob
    nicht andere Belange, insbesondere des Grund-wasser- oder des Naturschutzes, höherwertig sind und einem Abbau entgegenstehen (Trinkwasser-schutzgebiete, Biotope, Naturschutzgebiete, Lebens- und Entwicklungsräume für schützenswerte Tier- und Pflanzenarten).
  • Die nach dieser Prüfung für den Abbau nur zur Verfügung stehenden Flächen werden allein insoweit tatsächlich in Anspruch genommen, als es zur Ab-deckung des Bedarfs der Bauindustrie erforderlich ist (unter Berücksichtigung des schon durch Recycling-Baustoffe abgedeckten Bedarfs). Kein Kies- und Sandunternehmen ist bisher auf den gewonnenen Produkten "sitzengeblieben".
  • Die Fläche der Bundesrepublik, die wegen der Lage und des Umfangs der Vorkommen sowie der vielfachen anderen derzeitigen Nutzungen generell für den Kies- und Sandabbau nur infrage kommt, ist vergleichsweise sehr gering. Sie liegt nach Schätzungen des Verbandes in jedem Falle unter 1% der BRD-Fläche.

Von dieser generell nur infrage kommenden Fläche ist zu unterscheiden die Fläche, die jährlich zurzeit tatsächlich für den Abbau nur in Anspruch genommen wird. Nach den Feststellungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) sind dieses lediglich 0,004 %.

Zur Beurteilung dieser Zahl einige Vergleichszahlen: (Stand Dezember 2003; die für Januar 2007 vorgesehene Aktualisierung ist in Arbeit; in jedem Fall werden sich die Flächenanteile und die Anzahl der Schutzgebiete nennenswert erhöhen)

Bodennutzung anderer Art (insgesamt ca. 95,5 %)

Land- und Forstwirtschaft

ca. 83,5 %

Wohn-, Gewerbe-,
Verkehrsfläche

ca. 12%

Schutzgebiete für Natur und Umwelt (insgesamt mindestens ca. 60 %)

Naturschutzgebiete
(von 1990 - 1998 Steigerung
um ca. 73 %, also ca. 2.700 Neuausweisungen)

ca. 2,4 %

(ca. 6.400 Gebiete)

Biosphärenreservate

ca. 4,5 %

(14 Gebiete)

Landschaftsschutzgebiete

ca. 27,0 %

(ca. 6.600 Gebiete)


FFH-/Vogelschutzgebiete (Lebensräume von Vögeln und schützenswerten Tieren und Pflanzen; diese Gebiete überlappen sich zum Teil mit den anderen hier aufgeführten)


ca. 7 %


(ca. 3.000 Gebiete)

Nationalparke

ca. 2,0 %

(13 Gebiete)

Naturparke

ca. 19,0 %

(80 Gebiete)


Biotopverbundsystem (siehe Entwurf der Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz; man geht davon aus, dass ca. 8 % der Flächen dieses Systems schon über die anderen hier aufgeführten Gebiete geschützt sind und noch mindestens 2 % BRD-Fläche zusätzlich neu unter Schutz gestellt werden muss; zum Vergleich: würden zum Kies- und Sandabbau ebenfalls 2 % zur Verfügung gestellt, bedeutete das, ausgehend von der o. g. jährlichen Abbaufläche von 0,004 %, eine Sicherung der Abbautätigkeit von 500 Jahren!)


min. 10,0 %

  • Die letztlich in Anspruch genommenen Flächen werden der Natur nicht auf Dauer entzogen, sondern nur für die Zeit des Abbaus, also vorübergehend. Oft schon sukzessive im Rahmen des Fortschritts des Abbaus, spätestens aber nach Beendigung des Abbaus, wird die Fläche vollständig wiederhergestellt und damit Mensch und Natur zurückgegeben. Die Zwecke der Wiederherstellungen liegen im Wesentlichen im Bereich des Naturschutzes, der Freizeit/Erholung und auch der Wiederherstellung ursprünglicher Funktionen (Land- und Forstwirtschaft), je nach der Entscheidung der lokalen Politik und ansässigen Menschen sowie der Behörden. Für den Naturschutz und die menschliche Gemeinschaft entsteht auf diese Weise gerade aufgrund der Abbautätigkeit ein (von den Unternehmen finanzierter) erheblicher Flächenmehrwert. Viele der ehemaligen Abbaustätten sind heute hochwertige Naturschutzgebiete oder äußerst wertvolle Biotope für schützenswerte besondere Tier- und Pflanzenarten. Gerade diese finden hier die benötigten Lebensbedingungen.

Die deutsche Kies- und Sandindustrie ist sich ihrer Verantwortung für Mensch, Natur und Umwelt bewusst. In dieser Industrie arbeiten ebenso wie in der Umweltpolitik und den -behörden Menschen, keine Roboter, und auch diese Menschen wollen sowohl für sich selbst als auch ihre Nachkommen selbstverständlich eine Leben ermöglichende, lebenswerte Umwelt. Dazu gehören aber auch die durch Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zu schaffenden Infrastrukturen, welche als Basis für Wohnen, Arbeiten und Freizeitgestaltung unabdingbar sind.

Die deutsche Kies- und Sandindustrie sucht den Dialog mit Politik, Behörden und Vertretern des ehrenamtlichen Naturschutzes. Sie wünscht sich eine Diskussion und Interessenabwägung, die den dargestellten Fakten und allen anderen Belangen Rechnung trägt. Nur dann kann die Aufgabe der Versorgung von Wirtschaft, "öffentlicher Hand" und Bürgern mit Kies und Sand, die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im "öffentlichen Interesse" liegt, weiterhin gelingen.